Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §365;Rechtssatz
Daß die Enteignung der rechtlichen Sanierung einer gegebenen Situation dient, beweist nicht die Unzulässigkeit der Enteignung, vielmehr soll die bisherige rechtswidrige Inanspruchnahme von Grundflächen des Enteigneten legalisiert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990050194.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009