Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Den Eigentümer jener Grundstücke, die nicht unmittelbar an das Grundstück des Bauwerbers angrenzen, kommt gem
§ 46 Abs 1 BauO OÖ im Verfahren betreffend die Erteilung der Baubewilligung zur Errichtung einer Abbindehalle für die Zimmerei Parteistellung zu, da Maschinen, insbesondere Kreissägen Umwelteinwirkungen für die Nachbargrundstücke mit sich bringen können.
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990050178.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009