Index
L34001 Abgabenordnung BurgenlandNorm
AbgVG Vlbg 1984 §82 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 139;Rechtssatz
Ein Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung einer Abgabe, die durch Einreichung der Erklärung über die Selbstbesmessung bereits als festgesetzt gilt, kann zulässigerweise auf die Begründung gestützt werden, die entrichtete Abgabe hätte sich im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit der materiellrechtlichen Abgabenbestimungen als unrichtig erwiesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987170136.X02Im RIS seit
05.04.1991