RS Vwgh 1991/4/5 90/17/0187

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Veröffentlicht am 05.04.1991
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L34005 Abgabenordnung Salzburg
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201;
LAO Slbg 1963 §148;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/12/21 89/17/0233 2

Stammrechtssatz

Ist der Antrag auf Rückerstattung einer durch Selbstbemessung entrichteten Abgabe ausschließlich mit der Unrichtigkeit der Selbstbemessung begründet, so ist sein Inhalt dahingehend zu deuten, die Behörde möge zuerst über die Abgabenfestsetzung und sodann erst über das Rückerstattungsbegehren absprechen. In einem solchen Fall setzt die Erledigung des Rückerstattungsbegehrens voraus, daß die Behörde - zunächst - die Rechtsfrage der Abgabenschuldigkeit beantwortet (Hinweis E 22.6.1990, 88/17/0242).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990170187.X02

Im RIS seit

15.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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