RS Vwgh 1991/4/5 90/17/0049

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Veröffentlicht am 05.04.1991
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Index

L37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
GetränkeabgabeG Krnt 1978 §8;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/17/0050

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/23 90/17/0029 1

Stammrechtssatz

Jede authentische Interpretation in Form eines G bewirkt insofern eine Änderung der Rechtslage, als das neue G mit Rückwirkung an die Stelle des alten G tritt.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990170049.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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