Index
L37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer KärntenNorm
AVG §66 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/17/0050Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/23 90/17/0029 1Stammrechtssatz
Jede authentische Interpretation in Form eines G bewirkt insofern eine Änderung der Rechtslage, als das neue G mit Rückwirkung an die Stelle des alten G tritt.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990170049.X01Im RIS seit
11.07.2001