RS Vwgh 1991/4/5 89/17/0226

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.1991
beobachten
merken

Index

L37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Oberösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
B-VG Art119a Abs5;
GdGetränkesteuerG OÖ;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1992, 204;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/03/29 89/17/0237 1

Stammrechtssatz

Eine Bindung an die einem kassatorischen aufsichtsbehördlichen Vorstellungsbescheid beigegebene Begründung besteht nur insoweit, als letztere für die Aufhebung des mit Vorstellung bekämpften gemeindebehördlichen Bescheides tragend ist, wobei es einer ausdrücklich geäußerten Rechtsansicht der Vorstellungsbehörde bedarf (Hinweis B 10.11.1989, 87/17/0384).

Schlagworte

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989170226.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten