Index
L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
AVG §1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1992, 204;Rechtssatz
Die Abgabenbehörde zweiter Instanz ist funktionell unzuständig, eine bloß restliche Abgabenfestsetzung der Abgabenbehörde erster Instanz mittels Berufungsentscheidung in eine Festsetzung der Abgabe insgesamt umzuwandeln (Hinweis E 22.2.1991, 90/17/0183).
Schlagworte
sachliche Zuständigkeit in einzelnen AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989170226.X09Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008