Index
L34001 Abgabenordnung BurgenlandNorm
AbgVG Vlbg 1984 §106 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 139;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/02/22 89/17/0064 2Stammrechtssatz
Der Antrag eines Abgabepflichtigen auf Rückerstattung einer von ihm geleisteten Selbstbemessungsabgabe ist jedenfalls dann, wenn die Erledigung eines solchen Rückerstattungsantrages voraussetzt, daß die Behörde die Rechtsfrage der Abgabenschuldigkeit beantwortet, (auch) als Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsabgabe zu werten (Hinweis E 24.6.1988, 85/17/0050).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987170136.X01Im RIS seit
05.04.1991