RS Vwgh 1991/4/5 90/17/0031

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Veröffentlicht am 05.04.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art139 Abs6;
B-VG Art140 Abs7;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/17/0032 90/17/0033 90/17/0034

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/05 90/17/0011 1

Stammrechtssatz

Unter dem Begriff "Anlaßfall" im Art 140 Abs 7 B-VG ist das gesamte Verwaltungsverfahren in der konkreten Rechtssache zu verstehen; die Anlaßfallwirkung bezieht sich nicht etwa nur auf das Verhältnis zwischen dem antragstellenden Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof (Hinweis E 10.11.1989, 85/17/0109).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990170031.X01

Im RIS seit

20.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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