RS Vwgh 1991/4/5 89/17/0226

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Veröffentlicht am 05.04.1991
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Index

L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt
Oberösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
B-VG Art119a Abs5;
GdO OÖ 1979 §102 Abs5;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1992, 204;

Rechtssatz

Ein über die erledigte Angelegenheit hinausgehende, den Verfahrensgegenstand also überschreitende Äußerung einer Rechtsansicht der Vorstellungsbehörde in der Begründung einer kassatorischen Vorstellungsentscheidung entfaltet keine Bindungswirkung.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989170226.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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