RS Vwgh 1991/4/8 90/15/0015

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Veröffentlicht am 08.04.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0122 E 29. März 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Es ist die Aufgabe eines Nachsichtswerbers, einwandfrei das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 23.9.1988, 85/17/0121).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150015.X04

Im RIS seit

08.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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