Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1175;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 487;Rechtssatz
Wird eine Miteigentumsgemeinschaft ohne Begründung von Wohnungseigentum iSd WEG 1975 als Bauherr tätig, so kann die Gemeinschaft die ihr vom Bauunternehmer für die Errichtung des Gebäudes in Rechnung gestellte USt nur dann als Vorsteuer abziehen, wenn sie in der Folge etwa durch Vermietung (auch an einzelne Miteigentümer) unternehmerisch tätig wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988150137.X03Im RIS seit
08.04.1991