RS Vwgh 1991/4/8 88/15/0137

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Veröffentlicht am 08.04.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §1175;
UStG 1972 §12 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 487;

Rechtssatz

Wird eine Miteigentumsgemeinschaft ohne Begründung von Wohnungseigentum iSd WEG 1975 als Bauherr tätig, so kann die Gemeinschaft die ihr vom Bauunternehmer für die Errichtung des Gebäudes in Rechnung gestellte USt nur dann als Vorsteuer abziehen, wenn sie in der Folge etwa durch Vermietung (auch an einzelne Miteigentümer) unternehmerisch tätig wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988150137.X03

Im RIS seit

08.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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