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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §2 Abs1;Rechtssatz
Für den Umfang einer forstwirtschaftlichen Einheit ist in der Hauptsache die betriebswirtschaftliche Zusammenfassung entscheidend. Die gemeinsame wirtschaftliche Zweckbestimmung (die einheitliche Bewirtschaftung) vereinigt die einzelnen Grundstücke eines forstwirtschaftlichen Betriebes zu einer wirtschaftlichen Einheit (Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz 02te Aufl, 215).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989150134.X03Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008