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21/03 GesmbH-RechtNorm
FinStrG §33 Abs2 lita;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 35;Rechtssatz
Das Vorliegen der Wissentlichkeit im Zusammenhang mit § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist auch dann zu bejahen, wenn der Täter die Abgabenverkürzung dem Grunde nach für gewiß hält und lediglich das Ausmaß erst in der Folge - sei es im Schätzungswege - von der Finanzbehörde ermittelt wurde (Hinweis E 15.9.1986, 84/15/0134).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989150144.X03Im RIS seit
08.04.1991