Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs12;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1992, 32;Rechtssatz
Der Zusammenhang zwischen Rechnungsberichtigung und der Rechnung, die berichtigt werden soll, kann aus der Übereinstimmung des Inhaltes der früheren Rechnung mit jenem einer als "berichtigte Faktura" überschriebenen Urkunde, soweit es die darin ausgewiesenen Leistungen und den Gesamtpreis betrifft, folgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150071.X05Im RIS seit
08.04.1991Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009