RS Vwgh 1991/4/8 90/15/0071

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.1991
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs12;
UStG 1972 §16 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1992, 32;

Rechtssatz

Der Zusammenhang zwischen Rechnungsberichtigung und der Rechnung, die berichtigt werden soll, kann aus der Übereinstimmung des Inhaltes der früheren Rechnung mit jenem einer als "berichtigte Faktura" überschriebenen Urkunde, soweit es die darin ausgewiesenen Leistungen und den Gesamtpreis betrifft, folgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150071.X05

Im RIS seit

08.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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