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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs1;Rechtssatz
In einem Verfahren über eine Bescheidbeschwerde gegen die Abweisung eines Antrages auf Erteilung einer Konzession für das Taxigewerbe mangels Zuverlässigkeit ist lediglich die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides zu beurteilen, während die Frage, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Taxilenkerausweises und eines Waffenpasses sowie für die Einstellung als Autobuschauffeur bei der Gd Wien erfüllt, nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist (Hinweis E 8.3.1989, 88/03/0230).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030243.X04Im RIS seit
12.06.2001