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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/11 90/18/0006 1Stammrechtssatz
Die Behörde darf einen angebotenen Beweis (wie Zeugen) nur dann von vornherein ablehnen, wenn die angebotenen Beweismittel an sich nicht geeignet sind, über den Gegenstand einen Beweis zu liefern (Hinweis E 30.11.1965, 1186/65).
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991030015.X02Im RIS seit
12.06.2001