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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1 idF 1987/125;Rechtssatz
Wurde der Bewerber um die Konzession für das Taxigewerbe bzw Mietwagengewerbe in den letzten fünf Jahren lediglich zweimal wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einmal wegen Mißachtung des Gelblichtes einer Verkehrslichtsignalanlage bestraft, so stellen weder die Anzahl der Übertretungen noch ihre Art in Hinsicht auf den seit der letzten Bestrafung verstrichenen Zeitraum eine Tatsache dar, die die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers hinlänglich zu begründen vermag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030126.X02Im RIS seit
12.06.2001