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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Den Fragen, aus welchen Gründen die Erfüllung des begünstigten Zweckes innerhalb der gesetzlichen Frist von acht Jahren unterblieb, und ob den Erwerber an dieser Nichterfüllung ein Verschulden trifft oder nicht, kommt bei der Anwendung des § 4 Abs 2 GrEStG 1955 rechtliche Bedeutung nicht zu (Hinweis E 12.4.1984, 83/16/0076).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160038.X04Im RIS seit
31.01.2001