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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §281 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0049Rechtssatz
Bei der hier wesentlichen Frage, ob die Grunderwerbsteuer nach § 4 Abs 2 Z 2 GrEStG 1987 nur vom Einheitswert der übergebenen, zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Liegenschaften zu berechnen ist, oder ob hinsichtlich des sonstigen, zu einer diesen Liegenschaften gehörigen, bebauten Grundstückes der anteilige Wert der Gegenleistung heranzuziehen ist, handelt es sich um eine Rechtsfrage iSd § 281 Abs 1 BAO und um keine Tatsachenfrage
(Hinweis E 18.1.1990, 89/16/0062; E 17.5.1990, 89/16/0071, 0072).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160045.X01Im RIS seit
03.04.2001