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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs2;Rechtssatz
Für die Entstehung der Steuerschuld nach § 4 Abs 2 GrEStG 1955 kommt es nicht darauf an, daß der Bf den Wohnungseigentumsvertrag bei Unterbleiben der Scheidung selbst abgeschlossen hätte und ob die Überlassung der Wohnung an die geschiedene Gattin freiwillig oder etwa auf Grund einer aus dem Familienrecht resultierenden Verpflichtung erfolgt sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160039.X03Im RIS seit
11.04.1991