RS Vwgh 1991/4/11 90/16/0039

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Veröffentlicht am 11.04.1991
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;

Rechtssatz

Der Befreiungstatbestand des § 4 Abs 1 Z 3 litb GrEStG 1955 stellt nicht auf das Wohnbedürfnis einer Familie ab, sondern wollte die Schaffung von Wohnungseigentum an sich begünstigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160039.X04

Im RIS seit

11.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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