RS Vwgh 1991/4/11 90/16/0040

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Veröffentlicht am 11.04.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §47 Abs2 Z1;
VwGG §47 Abs5;

Rechtssatz

Aufwandersatz gebührt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine Parteibeschwerde (nicht auch über eine Amtsbeschwerde) der obsiegenden Partei auch dann, wenn eine Dienststelle einer Gebietskörperschaft gegen einen Bescheid einer Behörde derselben Gebietskörperschaft Beschwerde erhoben hat (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0049).

Schlagworte

Beschwerdeführer Gebietskörperschaft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160040.X07

Im RIS seit

11.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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