RS Vwgh 1991/4/11 90/06/0199

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Veröffentlicht am 11.04.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs1;
AVG §63 Abs1;
AVG §63 Abs5;
AVG §8;
VwRallg;

Rechtssatz

Ist einem Berufungswerber der bekämpfte Bescheid zugestellt worden (womit er jedenfalls erlassen wurde), kommt dem Berufungswerber unabhängig von der Frage, ob im Betreff des Bescheides ein (weiterer) rechtlich existenter Bescheidadressat genannt wurde, Parteistellung und damit auch das Recht zu, gegen diesen Bescheid Berufung zu erheben.

Schlagworte

Verfahrensrecht AVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990060199.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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