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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Es kommt nicht darauf an, ob aus der Vermietung einer Eigentumswohnung des Steuerpflichtigen wirtschaftliche Erfolge möglicherweise erzielbar sind, sondern ob solche Erfolge bei der vom Steuerpflichtigen tatsächlich eingehaltenen Wirtschaftsführung zu erwarten sind (hier: Einkünfte aus der Vermietung decken knapp 40 Prozent der Ausgaben).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988130027.X02Im RIS seit
11.04.1991