RS Vwgh 1991/4/11 90/16/0009

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Veröffentlicht am 11.04.1991
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §20 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Bereits mit der Annahme des Rücktrittsanbots - dh mit dem Abschluß der Vereinbarung - ist die Rückgängigmachung iSd § 20 GrEStG 1955 erfolgt. Der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Durchführung ist daher für die Berechnung der Zweijahresfrist nicht von Bedeutung (Hinweis E 30.1.1980, 2812, 2936, 2937/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160009.X03

Im RIS seit

13.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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