RS Vwgh 1991/4/11 90/16/0036

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Veröffentlicht am 11.04.1991
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §1;
GrEStG 1987 §1;

Rechtssatz

Dem GrEStG ist ein starres Urkundenprinzip fremd. Der Steuer nach diesem Bundesgesetz unterliegen Rechtsvorgänge, vorzüglich Rechtsgeschäfte. Es wäre verfehlt, bei der Beurteilung eines solchen Rechtsgeschäftes bloß vom Urkundeninhalt auszugehen und den tatsächlichen Erwerbsvorgang außer Betracht zu lassen (Hinweis E 31.1.1985, 84/16/0215).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160036.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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