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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/16/0187 E 23. Februar 1989 RS 3Stammrechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung tritt bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluß jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann.
Schlagworte
BegünstigungstatbestandEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160087.X03Im RIS seit
11.04.1991Zuletzt aktualisiert am
02.11.2009