RS Vwgh 1991/4/11 89/06/0019

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Veröffentlicht am 11.04.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs2;
AVG §68 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die eingetretene Rechtskraft eines Berufungsbescheides hat nach der Rsp des VwGH zur Folge, daß im weiteren Verfahren sowohl die Administrativbehörden und (im Rahmen der ihm obliegenden nachprüfenden Rechtmäßigkeitskontrolle) demzufolge auch der VwGH bei unveränderter Sachlage und Rechtslage an die von der Berufungsbehörde geäußerte, für die Behebung maßgebende Rechtsansicht gebunden sind (Hinweis E 25.5.1982, 81/07/0008, VwSlg 10744 A/1982).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989060019.X01

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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