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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die eingetretene Rechtskraft eines Berufungsbescheides hat nach der Rsp des VwGH zur Folge, daß im weiteren Verfahren sowohl die Administrativbehörden und (im Rahmen der ihm obliegenden nachprüfenden Rechtmäßigkeitskontrolle) demzufolge auch der VwGH bei unveränderter Sachlage und Rechtslage an die von der Berufungsbehörde geäußerte, für die Behebung maßgebende Rechtsansicht gebunden sind (Hinweis E 25.5.1982, 81/07/0008, VwSlg 10744 A/1982).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989060019.X01Im RIS seit
18.02.2002