RS Vwgh 1991/4/11 90/16/0038

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Veröffentlicht am 11.04.1991
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Index

32/06 Verkehrsteuern
98/01 Wohnbauförderung

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1;
WFG 1968;
WFG 1984;

Rechtssatz

Die Förderung der Errichtung einer Wohnstätte nach dem WFG 1968 bzw 1984 ist ohne rechtliche Bedeutung für die besondere Ausnahme von der Besteuerung nach § 4 Abs 1 GrEStG 1955.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160038.X01

Im RIS seit

31.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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