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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1;Rechtssatz
Ein Schriftsatz, mit dem eine Anwaltsvollmacht vorgelegt, jedoch keine inhaltlichen Ausführungen zur Beschwerde erstattet werden, kann nicht als Gegenschrift iSd § 48 Abs 3 Z 2 VwGG angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989060070.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009