RS Vwgh 1991/4/11 90/16/0039

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Veröffentlicht am 11.04.1991
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/14 90/16/0195 1

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist es für die Entstehung der Steuerschuld nach § 4 Abs 2 GrEStG 1955 unerheblich, aus welchen Gründen der begünstigte Zweck nicht erfüllt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160039.X02

Im RIS seit

11.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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