RS Vwgh 1991/4/11 AW 91/15/0006

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Veröffentlicht am 11.04.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/06 Verkehrsteuern
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
KfzStG;
VwGG §30 Abs2;
VwGG §62 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/03/21 AW 91/13/0020 1

Stammrechtssatz

Zurückweisung - Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1987 bis 1989 und vorläufiger Umsatzsteuerbescheid 1986 - Auch ein Beschluß über einen Antrag nach § 30 Abs 2 VwGG äußert die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung, dh daß bei unveränderter Sachlage und Rechtslage nicht neuerlich in derselben Sache entschieden werden darf (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit 3, Seite 259 Abs 3 und 5 zitierte Rechtsprechung).

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991150006.A01

Im RIS seit

11.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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