RS Vwgh 1991/4/15 91/19/0014

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Veröffentlicht am 15.04.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a litb;
VStG §44a Z2 impl;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0658/69 E 29. Oktober 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Wird ein Sachverhalt einer Verwaltungsvorschrift unterstellt, die durch die Tat nicht verletzt worden ist, dann ist der Bescheid seinem Inhalt nach rechtswidrig.

Schlagworte

Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190014.X02

Im RIS seit

20.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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