RS Vwgh 1991/4/15 90/19/0583

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Veröffentlicht am 15.04.1991
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Index

21/03 GesmbH-Recht
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

GmbHG §18;
KJBG 1987;
VStG §5 Abs1;
VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

Auch in einem größeren Betrieb ist der Organwalter verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lassen.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190583.X02

Im RIS seit

15.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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