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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §8 Abs1 Z3 litb;Rechtssatz
Für die Höhe des Einheitswertes des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes kommt es auf den nach dem Bewertungsgesetz von den Finanzbehörden durch Bescheid festgestellten Einheitswert an; eine selbständige Bewertung im Verfahren über die Versicherungspflicht ist nicht vorgesehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080234.X03Im RIS seit
16.04.1991Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009