RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0182

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1294;
AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §56;
AVG §69 Abs1 litb;

Rechtssatz

Ist ein Anlaß für die Behörde, an den Angaben des Bf (hier: Nichtvorliegen einer Pflichtversicherung nach ASVG) zu zweifeln, (auch nachträglich) nicht ersichtlich, so stellt die Unterlassung einer weiteren Befragung des Bf bzw von weiteren Erhebungen (hier:

bei allen oder einzelnen in Betracht kommenden Versicherungsträgern) kein Verschulden iSd § 1294 ABGB dar.

Schlagworte

Sachverhaltsermittlung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080182.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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