RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0036

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §228 Abs1 Z3 idF 1987/609;
ASVG §502 idF 1987/609;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/08/0245 1

Stammrechtssatz

Die Zeit des Besuches einer der in § 502 Abs 7 zweiter Satz ASVG genannten Schulen im Ausland, die nach dem Zeitpunkt der Auswanderung, also in den "Zeiten der Auswanderung" liegt, ist nicht als eine für eine Begünstigung nach § 502 Abs 4 ASVG erforderliche Ersatzzeit gem § 228 Abs 1 Z 3 ASVG anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080036.X01

Im RIS seit

16.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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