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23/01 KonkursordnungNorm
AVG §9;Rechtssatz
Mit Konkurseröffnung geht die Wahrnehmung aller abgabenrechtlichen Belange von Gesellschaften auf den Masseverwalter über. Wenn Abgabenansprüche das zur Konkursmasse gehörige Vermögen betreffen, ist nur der Masseverwalter berechtigt, Berufung gegen die Abgabenbescheide zu erheben (Hinweis E 10.11.1987, 87/14/0141; E 6.2.1990, 89/14/0150).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140072.X01Im RIS seit
16.04.1991