RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0103

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z2;
VwGG §63 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/17/0160 E 8. Juli 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Hat der VwGH in einem Vorerkenntnis die Zuständigkeit eines Organs zur Bescheiderlassung angenommen, so ist die Behörde und der VwGH selbst an diese Zuständigkeitsannahme gebunden (Hinweis E 13.5.1980, 1386/78, VwSlg 10128 A/1980).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080103.X02

Im RIS seit

16.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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