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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §113 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157Rechtssatz
Ergibt sich nach Verhängung des Beitragszuschlages, daß eine Reduzierung der ursprünglich angenommenen Höhe der nichtgemeldeten Beiträge vorzunehmen ist, so kann dies zum Anlaß einer Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens gem § 69 Abs 1 lit b AVG genommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080156.X16Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
28.09.2012