RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0014

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §502 Abs1 idF 1987/609;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/16 89/08/0075 3

Stammrechtssatz

Nach § 502 Abs 1 zweiter Satz ASVG sind nur die im unmittelbaren Anschluß an die einen Begünstigungstatbestand bildende Auswanderung liegenden Zeiten der Arbeitslosigkeit im Ausland bis zum Höchstausmaß von zwei Jahren und nicht ein beliebiger Zeitraum während der Zeit der Auswanderung begünstigungsfähig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080014.X02

Im RIS seit

16.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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