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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Hat, obwohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht der Umsatzbesteuerung unterliegen, der Arbeitgeber gleichwohl (also allenfalls rechtsirrig) dem ArbN einen Betrag für Umsatzsteuer geleistet, so ist dieser Entgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080153.X11Im RIS seit
27.11.2000Zuletzt aktualisiert am
20.10.2008