Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §42 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157Rechtssatz
Ob der Versicherungsträger der Schätzung gem § 42 Abs 3 ASVG Daten anderer Beschäftigungsverhältnisse beim selben Dienstgeber oder Fremdvergleiche zugrunde legt, liegt in seinem Ermessen, dessen gesetzmäßige Handhabung durch den VwGH überprüft werden kann; hiebei ist maßgeblich, ob und welche (anderen) Unterlagen vom geprüften Dienstgeber sonst zur Verfügung gestellt worden sind und ob diese insoweit ausreichen, daß eine darauf gestützte vergleichsweise Schätzung der Wirklichkeit näher kommt, als die Heranziehung von Fremddaten.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH ErmessensentscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080156.X09Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
28.09.2012