RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0079

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Beschränkt sich die Rechtsrüge auf (hier: wegen Zeitraumbezogenheit) trennbare Teile des Bescheides, so beschränkt dies den Umfang der Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter AbspruchBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080079.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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