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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Beschränkt sich die Rechtsrüge auf (hier: wegen Zeitraumbezogenheit) trennbare Teile des Bescheides, so beschränkt dies den Umfang der Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080079.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012