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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157Rechtssatz
Wird ein Bescheid nach § 62 Abs 4 AVG berichtigt, so ist die Rechtsmittelfrist dann von der Zustellung des Berichtigungsbescheides an zu berechnen, wenn erst in der berichtigten Fassung des Bescheides ein Eingriff in die Rechte des Beschwerdeführers zum Ausdruck gekommen ist
(Hinweis E 13.2.1948, 479, 480/47, VwSlg 317 A/1947).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080156.X06Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
28.09.2012