RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0156

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §62 Abs4;
AVG §63 Abs5;
VwGG §26 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157

Rechtssatz

Wird ein Bescheid nach § 62 Abs 4 AVG berichtigt, so ist die Rechtsmittelfrist dann von der Zustellung des Berichtigungsbescheides an zu berechnen, wenn erst in der berichtigten Fassung des Bescheides ein Eingriff in die Rechte des Beschwerdeführers zum Ausdruck gekommen ist

(Hinweis E 13.2.1948, 479, 480/47, VwSlg 317 A/1947).

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080156.X06

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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