RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0156

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §42 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157

Rechtssatz

Die Beschwerde ist gem § 42 Abs 1 VwGG abzuweisen, wenn die bel Beh dadurch, daß sie den Einspruch des Bf (hier: gegen den Berichtigungsbescheid) nicht mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit zurückgewiesen, sondern - den bekämpften Bescheid bestätigend - abgewiesen hat, in keine Rechtspositionen des Bf in einer für diesen nachteiligen Weise eingegriffen hat.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080156.X07

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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