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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §49 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157Rechtssatz
Hat die mitbeteiligte Partei in zwei Verfahren (Beschwerde gegen zwei Bescheide) nur eine Gegenschrift erstattet, so ist darauf beim Kostenausspruch entsprechend Bedacht zu nehmen.
Schlagworte
Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des PauschbetragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080156.X15Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
28.09.2012