RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0182

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §253 Abs1;
ASVG §270 Abs1;
ASVG §355;
ASVG §357;
AVG §38;

Rechtssatz

Liegt keine rechtskräftige Entscheidung des sachlich zuständigen Trägers der Krankenversicherung über das Vorliegen einer Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem ASVG am Pensionsstichtag vor, so ist diese Frage für den Pensionsversicherungsträger bei der Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer Alterspension eine Vorfrage iSd § 38 AVG, deren Lösung fallbezogen davon abhängt, ob der Antragsteller einen die Versicherungspflicht am Pensionsstichtag begründenden Beschäftigungsverhältnis bei einem Dienstgeber als Dienstnehmer iSd § 4 Abs 1 Z 1 iVm § 4 Abs 2 ASVG beschäftigt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080182.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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