RS Vwgh 1991/4/16 90/14/0070

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §30b;

Rechtssatz

Es mag sein, daß die Manipulation mit umfangreicherem Gepäck in öffentlichen Verkehrsmitteln Unannehmlichkeiten bereiten kann; die allenfalls insoweit größere Bequemlichkeit von Pkw-Reisen gegenüber Bahnfahrten (die wiederum andere Annehmlichkeiten bieten) machen diese aber nicht schon im Sinne des § 30b Abs 1 FamLAG unzumutbar. Im übrigen sind die Gepäckbeförderungskapazitäten von Pkw insbesondere in Fällen von mehreren Mitreisenden durchaus begrenzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140070.X02

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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